Wohngruppe "Morgenrot"

Wohngruppe "Morgenrot" 
Denkmalstraße 8j, 06408 Ilberstedt

Telefon: 03471 - 366008
Email: morgenrot@foerderkreis-bernburg.de

Kapazität: 7 Plätze

Lage und Räumlichkeiten der Wohngruppe "Morgenrot"

Ilberstedt ist ein Dorf mit circa 1048  Einwohnern.

Das Dorf hat einen Bahnhof an der Bahnstrecke Dessau - Köthen - Aschersleben und die KVG Salzland sichert eine sehr gute Anbindung an die Städte Bernburg, Güsten und Staßfurt zu.  

In der Nähe der Gemeinde Ilberstedt befinden sich die Anschlusstellen für die A14 und A36 sowie für die Bundesstraße 6n.

Die jüngeren Kinder haben die Möglichkeit, die Kindertagesstätte „Pusteblume“ innerhalb des Ortes Ilberstedt und die Schulkinder die Grundschule in dem Ort Güsten zu besuchen.

Weiterhin stehen den Einwohnern u. a. eine Allgemeinarztpraxis, ein kleines Lebensmittelgeschäft, eine Sparkasse, ein Feuerwehrverein mit integrierter Jugendfeuerwehr, ein Sportplatz, ein Heimatverein und eine Interessengemeinschaft „Karneval Ilberstedt“ zur Verfügung.

In dem nahe gelegenen Reiterhof in Güsten haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, regelmäßig zu reiten und sich unter professioneller Anleitung um die Versorgung und Pflege der Pferde zu kümmern. Dieser Ort ist über einen Fahrradweg und öffentliche Verkehrsmittel erreichbar.

Die Wohngruppe befindet sich in einem Zweifamilienhaus mit einem separaten Eingang und einem eigenen Grundstück. Sie ist umgeben von einem großzügigen grünen Außengelände.

Sie verfügt über sieben individuell eingerichtete Einzelzimmer, wovon ein sehr großes und geräumiges Zimmer für Geschwister genutzt werden kann, zwei Bäder mit Dusche und Wanne (getrennt in m/w), einen offenen Wohnbereich mit Küche und Essbereich, genutzt werden kann, einen Fahrradschuppen und eine Terrasse mit Zugang zum grundstückseigenenen Gelände.

Außerdem befinden sich im Erdgeschoss des Hauses ein Snoezelraum, der als Rückzugsmöglichkeit, aber auch zum Entspannen für die Kinder genutzt werden kann und ein Raum, wo Übernachtungen der Eltern, aber auch Elterngespräche, Therapien und Hilfeplangespräche möglich sind. Dieser Raum ist für die Gruppe von besonderer Bedeutung, damit diese Gespräche nicht innerhalb der Gruppe geführt werden müssen und somit die dort lebenden Kinder ihre gewohnten Tagesabläufe beibehalten und weiterhin ihren sicheren Ort erfahren können.

Es besteht die Möglichkeit, ein Kleintier auf dem angemieteten Gelände zu halten, wie z. B. Hasen oder Meerschweinchen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder und Jugendlichen unter Anleitung Verantwortung für diese Tiere übernehmen, indem sie u. a. die Tiere unter Anleitung versorgen, die Ställe regelmäßig säubern, sich um die Tierarztbesuche kümmern und sich nach ihren Möglichkeiten an den Kosten beteiligen.

Rechtsgrundlage:

Sozialgesetzbuch SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) 
Stationäre Erziehungshilfe und Eingliederungshilfe nach §§27,34 und §§35 sowie 35a SGB VIII über Fachleistungsstunden.